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Hilfen für Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher

Hier eine Übersicht der Entlastungsmaßnahmen von Land und Bund


  • Erstmaliger Teuerungsausgleich der oö. Sozialleistungen
  • Unterstützung für Pendler: bis zu 250 Euro Einmalzahlung an alle Fernpendler-Beihilfen-Bezieher und Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe und Ausweitung der Einkommensgrenze ab 2023
  • 400 Euro Unterstützung beim Heizen: 200 Euro werden davon noch dieses Jahr als OÖ Energiekostenzuschuss an alle Heizkostenzuschuss-Bezieher ausbezahlt, weitere 200 Euro mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss 2022/23
  • Hilfspaket für oö. Sozialmärkte: 800.000 Euro Untersützung gemeinsam mit der oö. Wirtschaft, um Waren einzukaufen und Mehrkosten abzudecken
  • rund 100 Euro Mobilitätsbonus für Beschäftigte in der mobilen Pflege und Betreuung (abhängig von den gefahrenen Kilometern)
  • Jährliche Erhöhung der Wohnbeihilfe und Ausweitung des Bezieherkreises
  • 30 Millionen Euro aus dem Oberösterreich-Plan zum Ausgleich für Kostensteigerungen im sozialen Wohnbau
  • Strompreisgarantie bis Ende 2022 für Bestandskunden der Energie AG
  • Nachhilfezuschuss für Familien: 150 Euro pro Schüler und Semester für Hauptgegenstände und eine zweite lebende Fremdsprache
  • 150 Euro durchschnittliche Ersparnis durch Verzicht auf Anhebung der Gebühren (am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts)

VOM ERSTEN ENTLASTUNGSPAKET HABEN DIE MENSCHEN BEREITS PROFITIERT.

  • Energiekostenausgleich, Auszahlung mittels Gutschein an jeden Haushalt // 150 €
  • Teuerungsausgleich für besonder betroffene Gruppen // 300 € 
  • Zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe // 180 €pro Kind
  • Klimabonus & Anti-Teuerungs-Bonus // 500 € für jeden Erwachsenen, 250 € für Minderjährige
  • Direktzuschuss für Pensionisten // bis zu 500 €
    (Pensionistenabsetzbetrag für kleine Pensionen volle Entlastungswirkung bei 1.100 - 1.800 €)
  • Weitere Entlastung für besonders Betroffene (Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose) // 300 €
  • Erhöhter Familienbonus // 2.000 € jährlich
  • Erhöhung Studienbeihilfe // um 8,5 bis 12 %
  • Beantragung Energiekostenzuschuss: 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine

 

 

Entlastungen ab 2023

  • Strukturelle Maßnahmen, z.B.: Abschaffung Kalte Progression (16-17 Mrd. Euro)
  • Valorisierung Sozialleistungen (4 Mrd. Euro)
  • Absetzbetrag für Arbeitnehmer je nach AN-Veranlagung (analog Pensionistenabsetzbetrag)
  • Kindermehrbetrag in Höhe von 550 Euro (rückwirkend für 2022)
  • Weitere Senkung Lohn- und Einkommenssteuer von 42 % auf 40 % (zwischen 31.000 € und 60.000 € Einkommen

 

Weitere Maßnahmen ohne Datum:

  • Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe
  • Aussetzung Ökostrompauschale
  • Pendlerpauschale und -euro: 400 bis 1000 Euro
  • Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei und SV-Beitragsfrei

 

 

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