- Erstmaliger Teuerungsausgleich der oö. Sozialleistungen
- Unterstützung für Pendler: bis zu 250 Euro Einmalzahlung an alle Fernpendler-Beihilfen-Bezieher und Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe und Ausweitung der Einkommensgrenze ab 2023
- 400 Euro Unterstützung beim Heizen: 200 Euro werden davon noch dieses Jahr als OÖ Energiekostenzuschuss an alle Heizkostenzuschuss-Bezieher ausbezahlt, weitere 200 Euro mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss 2022/23
- Hilfspaket für oö. Sozialmärkte: 800.000 Euro Untersützung gemeinsam mit der oö. Wirtschaft, um Waren einzukaufen und Mehrkosten abzudecken
- rund 100 Euro Mobilitätsbonus für Beschäftigte in der mobilen Pflege und Betreuung (abhängig von den gefahrenen Kilometern)
- Jährliche Erhöhung der Wohnbeihilfe und Ausweitung des Bezieherkreises
- 30 Millionen Euro aus dem Oberösterreich-Plan zum Ausgleich für Kostensteigerungen im sozialen Wohnbau
- Strompreisgarantie bis Ende 2022 für Bestandskunden der Energie AG
- Nachhilfezuschuss für Familien: 150 Euro pro Schüler und Semester für Hauptgegenstände und eine zweite lebende Fremdsprache
- 150 Euro durchschnittliche Ersparnis durch Verzicht auf Anhebung der Gebühren (am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts)
VOM ERSTEN ENTLASTUNGSPAKET HABEN DIE MENSCHEN BEREITS PROFITIERT.
- Energiekostenausgleich, Auszahlung mittels Gutschein an jeden Haushalt // 150 €
- Teuerungsausgleich für besonder betroffene Gruppen // 300 €
- Zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe // 180 €pro Kind
- Klimabonus & Anti-Teuerungs-Bonus // 500 € für jeden Erwachsenen, 250 € für Minderjährige
- Direktzuschuss für Pensionisten // bis zu 500 €
(Pensionistenabsetzbetrag für kleine Pensionen volle Entlastungswirkung bei 1.100 - 1.800 €) - Weitere Entlastung für besonders Betroffene (Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose) // 300 €
- Erhöhter Familienbonus // 2.000 € jährlich
- Erhöhung Studienbeihilfe // um 8,5 bis 12 %
- Beantragung Energiekostenzuschuss: 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine
Entlastungen ab 2023
- Strukturelle Maßnahmen, z.B.: Abschaffung Kalte Progression (16-17 Mrd. Euro)
- Valorisierung Sozialleistungen (4 Mrd. Euro)
- Absetzbetrag für Arbeitnehmer je nach AN-Veranlagung (analog Pensionistenabsetzbetrag)
- Kindermehrbetrag in Höhe von 550 Euro (rückwirkend für 2022)
- Weitere Senkung Lohn- und Einkommenssteuer von 42 % auf 40 % (zwischen 31.000 € und 60.000 € Einkommen
Weitere Maßnahmen ohne Datum:
- Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe
- Aussetzung Ökostrompauschale
- Pendlerpauschale und -euro: 400 bis 1000 Euro
- Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei und SV-Beitragsfrei